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BGB § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende

BGB § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende

[ Auszug: (1) Endet das Pachtverhältnis im Laufe eines Pachtjahrs, so hat der Verpächter dem Pächter den Wert der noch nicht getrennten, jedoch nach den Regeln einer or ... ]